Kfz-Kaufvertrag
Privat oder gewerblich, mit Sachmängelhaftung und Übergabeprotokoll.
6 Seiten · ca. 8 Min.
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RechtsFix
Kfz-Kaufvertrag
Kaufvertrag – Ausfertigung für den Verkäufer
Kaufvertrag – Ausfertigung für den Käufer
Übergabeprotokoll mit Kilometerstand
Was ist enthalten
- ✓Kaufvertrag – Ausfertigung für den Verkäufer
- ✓Kaufvertrag – Ausfertigung für den Käufer
- ✓Übergabeprotokoll mit Kilometerstand
- ✓Checkliste zur Abmeldung und Versicherung
Diese Angaben brauchen Sie
- •Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Kilometerstand und Datum der Erstzulassung
- •Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
- •Vereinbarter Kaufpreis und Zahlungsart
- •Bekannte Mängel oder Unfallschäden, falls vorhanden
Wissenswertes
Ein schriftlicher Kfz-Kaufvertrag ist beim Privatverkauf keine Pflicht, schützt aber beide Seiten: Er hält den vereinbarten Zustand des Fahrzeugs fest und ist der Nachweis, dass der Käufer über bekannte Mängel informiert wurde.
Bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen kann die Sachmängelhaftung weitgehend ausgeschlossen werden — vorausgesetzt, der Verkäufer verschweigt keine bekannten Mängel. Verkauft ein Unternehmen an eine Privatperson, gilt zwingend die gesetzliche zweijährige Gewährleistung.
Nach der Übergabe braucht der Käufer den Vertrag unter anderem für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle und für den Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung.
Häufige Fragen
Muss der Kfz-Kaufvertrag notariell beglaubigt werden?
Nein. Eine einfache Unterschrift beider Parteien auf Verkäufer- und Käuferausfertigung reicht aus.
Was passiert, wenn ich einen bekannten Mangel verschweige?
Ein arglistig verschwiegener Mangel bleibt auch bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss durchsetzbar — bekannte Mängel gehören deshalb immer in den Vertrag.
Reicht eine Ausfertigung für beide Seiten?
Nein, Verkäufer und Käufer sollten jeweils ein unterschriebenes Original behalten — deshalb enthält das PDF beide Ausfertigungen.