Untermietvertrag
Für die Untervermietung eines Zimmers oder der ganzen Wohnung.
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RechtsFix
Untermietvertrag
Untermietvertrag mit allen wesentlichen Regelungen
Unterschriftenfelder für Hauptmieter und Untermieter
Was ist enthalten
- ✓Untermietvertrag mit allen wesentlichen Regelungen
- ✓Unterschriftenfelder für Hauptmieter und Untermieter
Diese Angaben brauchen Sie
- •Name und Anschrift von Hauptmieter und Untermieter
- •Anschrift der Wohnung und was genau untervermietet wird
- •Mietbeginn, gewünschte Laufzeit, Miete, Nebenkosten und ggf. Kaution
- •Ob die Erlaubnis des Vermieters schon vorliegt
Wissenswertes
Wer seine Mietwohnung ganz oder teilweise untervermietet, braucht dafür die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Für ein einzelnes Zimmer hat der Mieter bei berechtigtem Interesse — etwa finanzieller Entlastung — meist einen Anspruch darauf (§ 553 BGB); für die ganze Wohnung nicht.
Der Untermieter bekommt kein Vertragsverhältnis zum Vermieter. Endet das Hauptmietverhältnis, endet auch die Untermiete — das hält dieser Vertrag ausdrücklich fest.
Bei einem möblierten Zimmer in der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung gelten verkürzte Kündigungsfristen (§ 573c Abs. 3 BGB). Dieser Vertrag verweist auf die gesetzliche Frist, ohne sie selbst zu berechnen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Vermieter die Untervermietung verbietet?
Dann darf nicht untervermietet werden — sonst drohen Abmahnung und Kündigung des Hauptmietvertrags. Wählen Sie im Wizard „Erlaubnis wird noch eingeholt“, enthält der Vertrag ein Rücktrittsrecht für diesen Fall.
Darf der Hauptmieter mehr Miete verlangen, als er selbst zahlt?
Ein Aufschlag für Möblierung oder Mitbenutzung ist üblich. Der Vermieter kann bei erheblichen Mehreinnahmen aber einen Zuschlag zur Hauptmiete verlangen.
Muss der Untermieter beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden?
Ja — der Untermieter muss sich anmelden, und der Hauptmieter muss ihm dafür eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.